Qualitätsbündnis gegen sexualisierte Gewalt

Sensibilisieren, Wahrnehmung schulen, vorbeugen

Wir haben uns für ein sicheres Umfeld unserer Sportler:innen und ganz besonders dem damit verbundenen Schutz unserer Kinder und Jugendlichen entschieden.

Im Frühjahr 2024 haben wir begonnen, Maßnahmen des Qualitätsbündnisses „Schweigen schützt die Falschen! zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ des Landessportbundes NRW e.V. umzusetzen.

Ziel des Qualitätsbündnisses ist es, körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Dazu werden maßgeschneiderte Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention entwickelt und innerhalb der Vereinsstruktur installiert. Der Landessportbund NRW e.V. hat für dieses Qualitätsbündnis viele Kooperationspartner gewinnen können, die miteinander vernetzt sind und ihr Fachwissen untereinander austauschen.

 

Unser erster Gedanke ist die Prävention, hier gilt es Achtsamkeit und Wahrnehmung zu schulen. Folgende Maßnahmen haben wir bereits durchgeführt:

  • Vorstandsbeschluss, dem Bündnis beizutreten
  • Unterzeichnung des LSB Ehrenkodex aller Mitarbeitenden im Verein
  • Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse aller Mitarbeitenden im Verein
  • Benennung von Beauftragten für Prävention im Verein
  • Kooperation mit der Beratungsstelle Zartbitter e.V.

weitere Bausteine folgen!

Fragen und Antworten

Was ist sexueller Missbrauch?

Unter sexuellem Missbrauch versteht man jede Form der Nichtachtung der sexuellen und individuellen Selbstbestimmung von Mädchen, Jungen, aber auch von Erwachsenen. Sexueller Missbrauch kann in der Verletzung individueller Grenzen liegen oder auch den nach deutschem Strafrecht strafbaren Bereich erreichen.

Was ist strafbar?

Die Grenzen der Strafbarkeit bestimmen sich im Wesentlichen nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Die Grenzen der Strafbarkeit sind im 13. Abschnitt des StGB unter der Überschrift „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ zusammengefasst. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf einige wenige Aspekte und nehmen nicht für sich in Anspruch, einen vollständigen rechtlichen Überblick zu geben. 

Strafbar und gemäß § 176 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft ist es, sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vorzunehmen oder zu veranlassen, dass ein Kind sexuelle Handlungen an einem anderen vornimmt. Ebenso nach § 176 StGB strafbar ist es, auf ein Kind durch Schriften oder ähnliches einzuwirken, um es zu sexuellen Handlungen an sich, dem Täter oder einem Dritten zu bringen. Auch das Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen gegenüber Kindern ist strafbar. Unerheblich für die Strafbarkeit ist es, ob das Kind mit den sexuellen Handlungen einverstanden war oder nicht.

Wiederholungstätern drohen Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr, § 176 a StGB. 

Gemäß § 180 StGB ist es strafbar, sexuelle Handlungen einer Person unter 16 Jahren an oder von einem Dritten zu vermitteln oder ihnen Gelegenheit zu verschaffen. 

Wer eine Person unter 18 Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder sich von ihr vornehmen lässt oder solche Handlungen an einem Dritten vornehmen zu lassen, wird gemäß § 182 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. 

Strafbar sind darüber hinaus unter anderem exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB). 

In Zeiten des Internets wird die Verbreitung pornographischen Materials häufig für harmlos gehalten. Auch dies ist nicht zutreffend. Wer pornographische Schriften einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dasselbe gilt für denjenigen, der solche Schriften an Orten zugänglich macht, an denen üblicherweise Personen unter 18 Jahren verkehren und die Schriften dort einsehen können. Solche Orte sind z. B. auch Vereinsheime. 

Besitz und Verbreitung pornographischer Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von bis zu 18 Jahren zum Gegenstand haben (Kinder- und jugendpornographische Schriften) ist gemäß § 184 b und § 184 c StGB strafbar. Gemäß § 184 StGB ist es darüber hinaus auch strafbar, Fotos mit pornographischen Abbildungen herzustellen und sie Kindern oder Jugendlichen zugänglich zu machen. 

Die meisten der Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern sind sogenannte Offizialdelikte. Dies bedeutet, dass die Vergehen selbst dann verfolgt werden, wenn die Kinder oder deren Eltern eine Strafverfolgung nicht wünschen. Ob die Taten verfolgt werden, ist also nicht abhängig vom Wunsch des Opfers.

Beginnt die Verantwortung erst da, wo eine Straftat beginnt? 

Nein! Jedes Kind und jeder Erwachsene hat das Recht auf eine umfassende sexuelle und individuelle Selbstbestimmung. Alles, was dieses Recht verletzt, ist verboten. Die Grenzen der Strafbarkeit bestimmen lediglich die äußersten Grenzen dessen, was innerhalb der Gesellschaft unter keinem denkbaren Aspekt mehr zulässig ist. Die Grenzen dessen, was gesellschaftlich verboten ist und auch im Sport nicht vorkommen darf, sind erheblich weiter. Wer die Grenzen eines anderen verletzt, verhält sich verboten!

Was ist eine Grenzverletzung?

Eine Grenzverletzung ist jede Verletzung der persönlichen Grenzen des anderen. Diese Grenzen können sehr individuell sein. Bestimmte Verhaltensweisen fallen generell unter den Begriff der Grenzverletzung, da sie in der Regel das Schamgefühl Dritter verletzen. Hierzu kann z. B. gehören:

  • beim Duschen den nackten Körper anderer zu beglotzen
  • regelmäßig anzügliche Bemerkungen machen;
  • gezielt den körperlichen Freiraum zu verletzen, z. B. indem man andere ständig berührt, betatscht, über den Arm streichelt etc.
  • Verhaltensweisen, die wie oben die Grenzgefühle eines jeden verletzen, sind ausnahmslos zu unterlassen.

Wer merkt, dass er durch andere Verhaltensweise die Grenzen seiner Mitsportler verletzt, muss seine Verhaltensweisen ebenfalls sofort unterlassen. Dabei ist Sensibilität gefragt: Nicht jeder bringt ein „nein“ auf dieselbe Weise zum Ausdruck. Der eine äußert es klar und deutlich, der andere kann dies eventuell nicht. 

Ratgeber für Kinder und Jugendliche

Wenn Du an dieser Stelle auf unserer Homepage nachliest, wirst Du einen guten Grund dafür haben. Wir finden es toll, dass Du dich informierst. Bitte denke aber immer daran: Besser als selber nachzulesen ist es, sich persönlich Rat und Hilfe bei jemand anderem zu holen, dem Du vertraust.

 

Auf den folgenden Seiten findest Du Informationen, die Dir ein bisschen weiterhelfen. Vor allem haben wir für Dich aber Adressen zusammengetragen, an die Du Dich wenden kannst, um Dein Anliegen persönlich zu besprechen. Keine Angst: Niemand zwingt Dich zu etwas. Du kannst erst einmal erzählen, was Dich bewegt. Deine Meldungen und Informationen bleiben selbstverständlich vertraulich.

 

Du wirst im Internet eine Menge Informationen über das Thema „sexueller Missbrauch“ finden. Spezielle Informationen, die Dir persönlich weiterhelfen können, findest Du unter den folgenden Link:

Internetauftritt des LSB NRW e.V./Gegen sexualisierte Gewalt im Sport

Download für Jungs:

LSB-Broschüre „Finger weg“

Zartbitter-Broschüre „Platzverweis Jungs“

Download für Mädchen:

LSB-Broschüre „Wir können auch anders“

Zartbitter-Broschüre „Platzverweis Mädchen“

 

Hilfe holen

 

Hilfe holen ist kein Petzen!

Wen kannst Du ansprechen, wenn Du Hilfe brauchst? Bei uns im Verein haben wir einen Präventionsbeauftagten, der für Dich jederzeit ein offenes Ohr hat. Davon unabhängig kannst und solltest Du dich natürlich immer auch Deinen Eltern anvertrauen.

Hier sind noch einige wichtige Telefonnummern:

Nummer gegen Kummer 0800 – 111 0 333

Polizei Notruf 110

Zartbitter e. V., Köln 0221-31 20 55

Deutscher Kinderschutzbund 030-214809-0

Ratgeber für Eltern

Eltern sind für ihre Kinder die zentralen und natürlichen Ansprechpartner. Es ist in erster Linie wichtig und zentral, dieses Grundvertrauen der Kinder nicht zu beschädigen, sondern ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Habt Vertrauen zu eurem Kind. Hört eurem Kind zu und vermeidet jede Reaktion, die das Kind daran zweifeln lassen könnte, in euch den ersten Verbündeten zu haben.

Grundsätzlich sollten Ihr euch nicht scheuen, Hilfe bei Dritten zu suchen, um die Situation besser beurteilen zu können.

Gut zu wissen!

 Wir können an dieser Stelle keine umfassenden Handlungsanweisungen geben, sondern nur einige Einstiegsinformationen. Die Erfahrung lehrt: Jede Situation ist anders und braucht andere Antworten. Wir raten deshalb dringend dazu, sich an eine entsprechende Beratungsstelle zu wenden, um ein Hilfsangebot für den Einzelfall zu erhalten. Erste Ansprechpartner sind unter „Hilfe holen„ zu finden

Pauschale Empfehlungen für betroffene Eltern sind schwer zu geben. Grundsätzlich gibt es sehr viele gute Informationen zu diesem Thema, z.B. im Rahmen des Internetauftritts der Organisation Zartbitter e.V.. Dort werden auch diverse Broschüren, Ratgeber und Bücher für Mütter und Väter angeboten.

Einige wenige Ratschläge als Einstieg möchten wir  hier zusammentragen:

Eltern haben den engsten Kontakt zu ihren Kindern. Wenn euch am Verhalten eures Kindes etwas auffällt, sprecht das Kind hierauf an. Wundert euch nicht, wenn euer Kind am Anfang alles abstreitet. Tätern vermitteln Kindern häufig das Gefühl, selber schuld zu sein und Verantwortung für die Geschehnisse zu tragen. Vermittelt eurem Kind Geborgenheit und Sicherheit und hören ihm gut zu. Unterstützt euer Kind im Entwickeln von Selbstsicherheit, Selbstständigkeit und Selbstvertrauen. Redet mit eurem Kind offen darüber, warum es bestimmte Vorkommnisse als belastend empfindet und gebt dem Kind keinesfalls das Gefühl, Verantwortung an diesen Geschehnissen zu tragen. Verantwortlich sind immer und ausschließlich die Täter:innen!

Sprecht das Thema sexuelle Übergriffe offen an. So lernen Kinder und Jugendliche, ihrem Gefühl zu vertrauen und sexuelle Übergriffe richtig einzuordnen. Gleichzeitig lernen Sie, selber darüber zu sprechen und tabuisieren nichts. Täter:innen vermitteln Kindern oft das Gefühl, sie müssten nun ein Geheimnis wahren. Lasst euer Kind spüren, dass es mit euch alles teilen darf und keine Geheimnisse euch gegenüber haben muss (wohl aber darf).

Wenn ihr den Verdacht habt, dass euer Kind im Sportverein sexuellen Übergriffen ausgesetzt sein könnte, begleitet euer Kind in den Verein. Beobachtet das Training sowie das Verhalten von Betreuer:innen, Trainer:innen und anderen Kindern am Rande des Trainings oder des Spiels. Fällt euch hierbei etwas auf, habt den Mut, Hilfe zu suchen!

Macht eurem Kind auf keinen Fall Vorwürfe, und zwar weder Vorwürfe, bestimmte Situationen provoziert zu haben, noch sich gegebenenfalls erst spät an euch gewandt zu haben. Vermeidet auch jegliches Verhalten, das dem Kind suggerieren könnte, ihr würdet an seinen Angaben zweifeln. Stellt beispielsweise die Aussagen des Kindes nicht in Frage, indem ihr auf den guten Leumund des/ der Trainer:in verweist, z.B.: „der …, aber der ist doch so beliebt und so ein prima Kerl, bist Du Dir da wirklich sicher?“.

Diskutiert mit dem Kind nicht Ihr weiteres Vorgehen oder stellen dem Kind dar, welche Konsequenzen das weitere Vorgehen haben wird. Kinder fühlen sich dann häufig verantwortlich für die Dinge, die dem Täter geschehen. Im schlimmsten Fall wird sich euer Kind euch nicht mehr anvertrauen.

In jedem Falle nehmt euer Kind ernst und hören ihm zu!

 

Hilfe holen

Grundsätzlich raten wir dazu, möglichst frühzeitig externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ausnahmesituationen wie die eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch lassen sich weder aus der allgemeinen „Elternerfahrung“ lösen, noch mit gesundem Menschenverstand.

Habt keine Angst davor, dass sich der Verdacht vielleicht nicht erhärten könnte. Glaubt uns: Alle Beteiligten sind froh, wenn dies so ist. Deshalb dürft ihr ruhig Beratungsstellen, Jugendämter etc. ansprechen, ohne befürchten zu müssen, damit zu überziehen oder Dinge loszutreten, die ihr vielleicht gar nicht möchtet!

Nummer gegen Kummer – Elterntelefon 0800-111 0 550

Zartbitter e. V., Köln  0221-31 20 55

Schulpsychologischer Dienst in Nordrhein-Westfalen www.schulpsychologie.nrw.de

Notfallseelsorge Nordrhein-Westfalen www.notfallseelsorge.de

Wildwasser.de (mit Suchfunktion für weitere Beratungsstellen) www.wildwasser.de

Polizei Notruf  110

Örtliche Jugendämter über die zentrale Rufnummer Ihrer Kreisverwaltung/Stadtverwaltung

Deutscher Kinderschutzbund 030-214809-0

Hinweis für Trainer:innen

Ohne das Engagement der Trainer:innen/Betreuer:innen/Übungsleiter:innen in unserem Verein gäbe es keinen Trainingsbetrieb!

Als Trainer:in/Betreuer:in/Übungsleiter:in habt Ihr einen engen Kontakt zu Jugendlichen & Kindern. Deshalb ist es unbedingt wichtig, dass gerade Ihr sensibilisert für das Thema seid und den Kinderschutz ernst nehmt.

Bleibt aufmerksam, denn Ihr tragt eine besondere Verantwortung für die Kinder & Jugendlichen, und zwar nicht nur was das Funktionieren der Mannschaft, der Gruppen und den sportlichen Erfolg angeht, sondern auch dem Wohl aller.


Qualifizierte Ansprechpersonen beim Holweider Sandverein

Qualifizierte Ansprechperson Tobias Goerlich
Qualifizierte Ansprechperson Tobias Goerlich

Tobias Goerlich

Qualifizierte Ansprechperson zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt

Dipl. Sportwissenschaftler, Trainer & Headcoach bei vielen HSV Camps und Workshops

N.N.


Kontakt zu Tobias & N.N. praevention@holweidersandverein.de